Verfügungsfond
Möchten Sie ein kleines Fest oder einen besonderen Markt organisieren? Ein Kunstprojekt anstoßen? Ihr Ladengeschäft mit einer schönen Markise aufhübschen? Zum Weihnachtsfest die Einkaufsstraße mit einer einheitlichen Beleuchtung aufwerten? Vielleicht planen Sie die Baumscheibe vor
Ihrem Geschäft neu zu bepflanzen oder sehen den Bedarf an einer zusätzlichen Sitzbank in Ihrer Einkaufsstraße? Sie wollen etwas für Ihren Kiez tun und sich und Ihr Vorhaben hier attraktiv präsentieren? All dies und vieles mehr ist möglich mit Unterstützung durch den Verfügungsfond.
Kleinere Projekte, große Ideen und Vorhaben von Einzelpersonen, Vereinen und Gruppen aus Magdeburg Stadtfeld Ost und West werden mit bis zu 50% der Gesamtkosten gefördert.
Jeder eigene investierte Euro, wird um einen weiteren Euro aus dem Verfügungsfond aufgestockt. Förderfähig sind investive Maßnahmen sowie investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen, wie beispielsweise Fassadensanierung, Fahrradständer, Stadtmobiliar, gemeinsame Werbeaktionen von Händlern und viele andere standortverbessernde Ideen.
Der Verfügungsfond soll dazu beitragen:
die Lebensqualität und Vernetzung in den Stadtteilen zu stärken,
Selbsthilfe und Eigenverantwortung zu stärken / die flexible Umsetzung „eigener“ Projekte im Gebiet zu ermöglichen
die Stadtteilkultur zu beleben und für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich zu machen,
Stabilisierung, Stärkung und Attraktivierung der Stadtteilzentren als Ort zum Wohnen und Arbeiten, für Wirtschaft, Handel, Kultur und Bildung sowiefür Versorgung und Freizeit.
IDEE
Mit dem Verfügungsfond sollen kleine und große Ideen, Aktionen und Projekte unterstützt werden, die die Stadtteile Stadtfeld Ost und West lebendiger und attraktiver machen. Alle Bewohner und Bewohnerinnen, engagiertem Nachbarn, Einzelpersonen, Unternehmer, Vereine und Gruppen, die im Fördergebiet eine Idee zur Verbesserung des öffentlichen Raumes realisieren wollen, sind eingeladen, ihre Ideen und Konzepte einzureichen.
JURY
Eine Jury bestehend aus Unternehmern, Gewerbetreibenden, Kulturschafffenden und engagierten Anwohner der Stadtteilen Stadtfeld Ost und West bespricht die eingereichten Projektideen, prüft die Anträge und entscheidet in regelmäßigen Abständen über die Vergabe der Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Mitteln aus dem Fonds besteht nicht.
ANTRAGSTELLUNG/ ABRECHNUNG UND AUSZAHLUNG
Zur Projektidee muss ein Antragsformular eingereicht und ein genauer Kostenplan erstellt werden, auf dessen Grundlage der Bewilligungsbescheid ausgestellt wird. Der Antragsteller muss die entstehenden Kosten vorab selbst auslegen. Nach Fertigstellung reicht er die Projektabrechnung mit allen Belegen beim Geschäftsstraßenmanagement ein. Anschließend werden
die Unterlagen geprüft und der bewilligte Zuschuss ausgezahlt. Spätestens acht Wochen nach Abschluss der Maßnahme, der Aktivität oder des Projektes ist dem Geschäftsstraßenmanagement eine Abrechnung und Dokumentation beizubringen, wobei sämtliche Einzelpositionen der beantragten Mittel, analog dem eingereichten Antrag, einzeln per Rechnung, auf Grundlage des mit der Fördermitteilung eingereichten Formulars nachgewiesen werden müssen.
DOKUMENTATION & VERÖFFENTLICHUNG
Nach Maßnahmenende ist vom Zuwendungsempfänger/Projektträger eine Kurzdokumentation über Verlauf und Ergebnisse des Projektes zu erstellen und mit aussagekräftigem Bildmaterial zu belegen. Die Dokumentation kann durch projektbezogene Flyer, Presseartikel, Bilder oder ähnlichem ergänzt werden. Bei Veröffentlichungen des geförderten Projektes ist durch den Zuwendungsempfänger / Projektträger in geeigneter Form auf die Unterstützung durch Mittel aus dem Bund-Länder-Programm der Städtebauliche Erneuerung/Verfügungsfonds hinzuweisen.
WO ERHALTE ICH HILFE UND BERATUNG VON DER IDEE BIS ZUR ANTRAGSSTELLUNG?
Gerne beraten wir Sie telefonisch unter 0162/2088 258 oder über eine E-Mail an gsm@lieblingskietz.de